Deutsche Post DHL Group erhebt ab 1. März 2018 eine Servicepauschale für verauslagte Zollgebühren
Aufgrund zollrechtlicher Bestimmungen müssen für Brief- und Paketsendungen aus Nicht-EU-Ländern Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollgebühren entrichtet werden.
Bonn - Deutsche Post DHL Group erhebt ab heute bei der Zustellung bzw. Ausgabe von Import-Sendungen mit Zollentgelten eine so genannte Auslagepauschale in Höhe von sechs Euro inklusive Mehrwertsteuer vom Empfänger.
Aufgrund zollrechtlicher Bestimmungen müssen für Brief- und Paketsendungen aus Nicht-EU-Ländern, sofern sie Waren enthalten und bestimmte Wertfreigrenzen überschreiten, Einfuhrumsatzsteuer und ggf. Zollgebühren entrichtet werden. Die Deutsche Post DHL Group verauslagt die fälligen Gebühren und zieht diese bei Zustellung vom Empfänger ein.
Für entstandene Kosten aus der Zollbearbeitung und Vorauslage der Zollgebühren erhob der Konzern, im Gegensatz zu vielen anderen Postgesellschaften und Logistikdienstleistern, bislang kein Entgelt. Aufgrund des intensiven Wettbewerbs im grenzüberschreitenden E-Commerce zieht die Deutsche Post DHL Group mit der Einführung dieser Auslagepauschale nun nach und liegt mit dem Betrag von sechs Euro deutlich unter dem europäischen Durchschnittspreis für diese Gebühren.

Alexander Edenhofer
Briefprodukte/ -dienstleistungen, Regulierung, Postpolitik, Elektromobilität, Bonn-Themen
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