Vergütung
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Struktur und Höhe der einzelnen Bestandteile im Detail:
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Vergütung des Vorstands
Das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Deutschen Post AG gilt in seiner wesentlichen Struktur schon seit vielen Jahren.
Anlässlich der Änderung der regulatorischen Rahmenbedingungen aufgrund von ARUG II sowie der Überarbeitung des Deutschen Corporate Governance Kodex hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem im Jahr 2020 intensiv überprüft. Ein Schwerpunkt dieser Überprüfung lag auch auf der Berücksichtigung von Investorenfeedback. Am 11. Dezember 2020 hat der Aufsichtsrat daher Änderungen am Vergütungssystem beschlossen. Es ist der Hauptversammlung am 6. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 10 zur Billigung vorgelegt worden.
Diese hat das Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands mit einer Zustimmungsquote in Höhe von 93,39% der abgegebenen Stimmen gebilligt.
Detaillierte Informationen zur Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2023 finden sich im Vergütungsbericht 2023:
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Vergütung des Aufsichtsrats
Die ordentliche Hauptversammlung hat am 6. Mai 2022 gemäß § 113 Abs. 3 Aktiengesetz einen Beschluss über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und über § 17 der Satzung gefasst:
Der entsprechende Beschluss wurde mit einer Mehrheit von 99,07% der abgegebenen Stimmen gefasst. Die beschlossene Vergütungsregelung findet sich unter Tagesordnungspunkt 11 der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022:
Detaillierte Informationen zur Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2023 finden sich im Vergütungsbericht 2023:
Archiv
Beschluss über die Aufsichtsratvergütung 2021