Vergütung
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Struktur und Höhe der einzelnen Bestandteile im Detail:
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Das aktuelle Vergütungssystem für die Mitglieder des Vorstands der Deutsche Post AG wurde der Hauptversammlung am 6. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 10 vorgelegt und mit einer Zustimmungsquote in Höhe von 93,39% der abgegebenen Stimmen gebilligt:
Im Jahr 2024 hat der Aufsichtsrat das Vergütungssystem für den Vorstand intensiv überprüft mit dem Ziel, die Weiterentwicklung der strategischen Zieldimensionen, wie sie in der Strategie 2030 verankert sind, im Anreizsystem für die Vorstandsmitglieder angemessen abzubilden. Ein weiterer wesentlicher Fokus der Überarbeitung lag auf der Berücksichtigung von Investorenfeedback sowie einer Modernisierung und Vereinfachung des Vergütungssystems. Das überarbeitete Vergütungssystem wird der Hauptversammlung 2025 am 2. Mai 2025 zur Billigung vorgelegt. Es soll zum 1. Januar 2026 in Kraft treten.
Detaillierte Informationen zur Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2024 finden sich im Vergütungsbericht 2024:
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Die ordentliche Hauptversammlung hat am 6. Mai 2022 gemäß § 113 Abs. 3 Aktiengesetz einen Beschluss über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und über § 17 der Satzung gefasst:
Der entsprechende Beschluss wurde mit einer Mehrheit von 99,07% der abgegebenen Stimmen gefasst. Die beschlossene Vergütungsregelung findet sich unter Tagesordnungspunkt 11 der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2022:
Detaillierte Informationen zur Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2024 finden sich im Vergütungsbericht 2024:
Archiv
Beschluss über die Aufsichtsratvergütung 2021