Vergütung
Die Vergütung der Mitglieder des Vorstands und des Aufsichtsrats sowie die Struktur und Höhe der einzelnen Bestandteile im Detail:
Vergütung für die Mitglieder des Vorstands
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Das aktuelle Vergütungssystem, das ab dem 01. Januar 2026 für die Mitglieder des Vorstands der Deutsche Post AG gilt, wurde der Hauptversammlung am 2. Mai 2025 unter Tagesordnungspunkt 11 vorgelegt und mit einer Zustimmungsquote in Höhe von 95,39% der abgegebenen Stimmen gebilligt:
Das vorherige Vergütungssystem, das bis zum 31. Dezember 2025 für die Mitglieder des Vorstands der Deutsche Post AG galt, wurde der Hauptversammlung am 6. Mai 2021 unter Tagesordnungspunkt 10 vorgelegt und mit einer Mehrheit von 93,39% gebilligt.
Detaillierte Informationen zur Vergütung des Vorstands für das Geschäftsjahr 2025 finden sich im Vergütungsbericht 2025:________________
Vergütung für die Mitglieder des Aufsichtsrats
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Die ordentliche Hauptversammlung hat am 5. Mai 2026 gemäß § 113 Abs. 3 Aktiengesetz mit einer Mehrheit von 99,28 % der abgegebenen Stimmen einen Beschluss über die Vergütung der Mitglieder des Aufsichtsrats und über § 17 der Satzung gefasst. Die beschlossene Vergütungsregelung findet sich unter Tagesordnungspunkt 11 der Einberufung zur ordentlichen Hauptversammlung 2026.
Detaillierte Informationen zur Aufsichtsratsvergütung für das Geschäftsjahr 2025 finden sich im Vergütungsbericht 2025:________________
Archiv
Beschluss über die Aufsichtsratvergütung 2022
Beschluss über die Aufsichtsratvergütung 2021