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Erklärung zur Unternehmensführung

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Entsprechenserklärung

Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sind verpflichtet jährlich zu erklären, dass den Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex entsprochen wurde und wird oder welche Empfehlungen nicht angewendet wurden oder werden und warum nicht (§161 Aktiengesetz).

 

Entsprechenserklärung 2023

„Vorstand und Aufsichtsrat der Deutsche Post AG erklären, dass seit Abgabe der Entsprechenserklärung im Dezember 2022 allen Empfehlungen der Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex in der am 27. Juni 2022 im Bundesanzeiger bekannt gemachten Fassung vom 28. April 2022 entsprochen wurde und auch künftig allen Empfehlungen des Kodex entsprochen werden soll.“

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Satzung

Das Aktiengesetz schreibt für Aktiengesellschaften eine Satzung (Gesellschaftsvertrag) vor. Die derzeit gültige Fassung der Satzung der Deutsche Post AG stellen wir Ihnen auf unserer Website zur Verfügung.

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Abschlussprüfer

Die Hauptversammlung der Deutsche Post AG hat am 6. Mai 2022 die Deloitte GmbH Wirtschafts­prüfungs­gesellschaft, München, zum Abschlussprüfer für die Gesellschaft und den Konzern für das Geschäftsjahr 2023 und zum Prüfer für die prüferische Durchsicht von Zwischen­finanzberichten gewählt, die ab dem 1. Januar 2023 bis zur ordentlichen Hauptversammlung 2024 erstellt werden.

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Nichtfinanzielle Berichte und CR-Berichte