Neue Bedingungen für Dialogpost: Ab 2020 nur noch Versand von Werbebriefen zulässig
Hintergrund ist ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln.
- Versand von nicht-werblichen Mitteilungen ab Januar nur noch als Briefprodukt möglich
- AGB-Anpassung erfolgt aufgrund geänderter Rechtslage nach rechtskräftigem Urteil des Verwaltungsgerichts Köln
Bonn - Die Deutsche Post ändert zum 1. Januar 2020 ihre AGB. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Kunden Dialogpost-Produkte nur noch für den Versand von Werbung nutzen. Sendungen mit allgemeinen oder persönlichen Informationen, die keine Werbung sind, dürfen künftig nicht mehr mit Dialogpost, sondern nur noch als Brief bzw. als Postkarte versandt werden. Hintergrund ist ein rechtskräftiges Urteil des Verwaltungsgerichts Köln, demzufolge die reine Inhaltsgleichheit von Briefen nicht ausreicht, um die vergünstigten Dialogpost-Tarife in Anspruch zu nehmen.
Entscheidend ist dabei immer der Hauptzweck der Sendung: Werbliche Sendungen, deren Versand weiterhin mit Dialogpost möglich ist, motivieren zum Produktkauf oder zur Nutzung von Dienstleistungen, können aber zum Beispiel auch Kundenkarten, Einladungen zu Stadtfesten, Ausstellungen, Gewinnspielen oder Spendenaufrufe beinhalten. Nicht mehr als Dialogpost zulässig sind beispielsweise der Versand von allgemeinen oder persönlichen Informationen wie AGB-Änderungen, Bestellbestätigungen und Preisanpassungen sowie Einladungen zu Jahreshaupt-, Aktionärs- und Mitgliederversammlungen. Auch Umfirmierungen, Geschäftsübernahmen oder Firmenumzüge sind nicht-werbliche Sendungsanlässe und werden ab Januar nicht mehr als Dialogpost befördert.
Für den zukünftigen Versand nicht-werblicher Sendungen, die bisher als Dialogpost eingeliefert wurden, können Kunden jeder Unternehmensgröße als Alternative zum klassischen Briefversand auch die hybriden Versandangebote und günstigen Konditionen der E-Post nutzen. Kunden mit größeren Sendungseinlieferungen, z.B. mindestens 250 in der Region verbleibende oder 5.000 überregionale Sendungen, können diese ab dem 1. Januar 2020 unter bestimmten Voraussetzungen zu vergünstigten (sog. Teilleistungs-)Konditionen über die Deutsche Post befördern.
Auf www.deutschepost.de/dialogpost2020 finden Kunden die ab 1. Januar 2020 geltenden neuen Bedingungen für das Produktangebot Dialogpost, Informationen zur Einlieferung ihrer nicht-werblichen Sendungen sowie weiterführende Kontaktmöglichkeiten.
Alexander Edenhofer
Briefprodukte/ -dienstleistungen, Regulierung, Postpolitik, Elektromobilität, Bonn-Themen
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