Neue U.S.-Zollvorschriften: Temporäre Einschränkungen beim postalischen Warenversand in die USA für Privat- und Geschäftskunden
Mit Ablauf des 22. August können Deutsche Post und DHL Paket vorerst keine Pakete und Warenpost International von Geschäftskunden in die USA mehr annehmen und befördern.
- Executive Order "Suspending Duty-Free De Minimis Treatment for all Countries" der USA ändern die Grundlagen für den postalischen Warenversand in die USA für alle Post- und Paketdienstleister
- Mit Ablauf des 22. August müssen Deutsche Post und DHL Paket übergangsweise die Annahme und den Transport von Geschäftskunden-Paketen sowie Warenpost über den Postweg in die USA aussetzen
- Warenversand über DHL Express weiter möglich
- Päckchen und Pakete, die ausschließlich Geschenke von Privatpersonen an Privatpersonen mit einem Warenwert bis 100 US-Dollar enthalten und auch als "Geschenk / gift" deklariert sind, sowie Dokumente können weiter wie gewohnt versendet werden
Bonn - Aufgrund der neuen zollrechtlichen Bestimmungen gemäß der Executive Order "Suspending Duty-Free De Minimis Treatment for all Countries", die ab dem 29. August 2025 gelten, kommt es zu temporären Einschränkungen beim postalischen Warenversand in die USA für Privat- und Geschäftskunden. Mit Ablauf des 22. August können Deutsche Post und DHL Paket vorerst keine Pakete und Warenpost International von Geschäftskunden in die USA mehr annehmen und befördern. Grund für die voraussichtlich vorübergehenden Einschränkungen sind neue, von den U.S.-amerikanischen Behörden geforderte Prozesse für den postalischen Versand, die von den bisher geltenden Regelungen abweichen. Wesentliche Fragen sind noch ungeklärt, insbesondere, wie und von wem die Zollgebühren künftig zu erheben sind, welche zusätzlichen Daten erforderlich sind und wie die Datenübermittlung an die amerikanische Zollbehörde (U.S. Customs and Border Protection) erfolgen soll.
Nicht betroffen von der Executive Order sind Pakete von Privatpersonen an Privatpersonen mit einem Warenwert bis 100 US-Dollar, die als "Geschenk / gift" deklariert sind. Diese Sendungen werden allerdings noch stärker als bisher kontrolliert werden, um einen Missbrauch privater Geschenkesendungen zum Versand kommerzieller Waren zu unterbinden. Beim Versand von Dokumenten in Briefen ändert sich ebenfalls nichts. Weiter möglich ist zudem der Warenversand per DHL Express und der kommerzielle Import von Waren in die USA unter Anwendung der aktuell geltenden Zollsätze. Diese gelten auch für Privatkunden-Pakete mit einem Warenwert über 100 USD.
Diese Änderungen betreffen alle Post- und Paketdienstleister weltweit, von denen viele bereits ein Aussetzen des postalischen Versands in die USA angekündigt haben. Auch die Vereinigung der europäischen Postdienstleister - PostEurop - hat bereits kommuniziert, dass ihre Mitgliedsunternehmen in Übereinstimmung mit den zuständigen nationalen Behörden den Versand von Waren über die Postnetzwerke in die USA vorübergehend einschränken oder aussetzen werden müssen.
Unterschied zwischen postalischer und kommerzieller Verzollung
Die Prozessänderungen der Executive Order betreffen die postalische und die kommerzielle Verzollung in unterschiedlicher Weise. Der Transport und die Einfuhr postalischer Sendungen erfolgt durch nationale Postunternehmen, die spezielle Vereinbarungen mit den Zollbehörden und dem United States Postal Service (USPS) haben. Der postalische Verzollungsprozess ist in der Regel einfacher und kostengünstiger. Grundlage für die postalische Verzollung ist der Weltpostvertrag. Dieser Weg der Einfuhr von Sendungen steht nunmehr für kommerzielle Sendungen und jegliche Sendungen mit einem Warenwert über 100 USD zunächst nicht mehr zur Verfügung.
Die kommerzielle Verzollung, wie sie beispielsweise DHL Express anbietet, steht Kunden weiter zur Verfügung. Allerdings fällt auch hier die bisherige Zollfreigrenze (sog. "De Minimis") weg. Alle kommerziell verzollten Sendungen, auch solche mit Warenwert unter 100 USD, sind verzollungspflichtig. Für Waren aus Deutschland bzw. der Europäischen Union beträgt der Zollsatz voraussichtlich 15 Prozent des Warenwertes - einige Warengruppen können aber auch höheren Zöllen unterliegen. Diese Verzollungsart betrifft bisher primär den gewerblichen Warenverkehr und wird oft durch spezialisierte Zollagenten oder -broker durchgeführt. Kommerzielle Sendungen unterliegen strengeren Anforderungen, insbesondere hinsichtlich der Beschreibung, der Klassifikation und dem Wertnachweis der Ware, und anderen Kontrollen.
Die Anmeldung der Ware erfolgt beim Versand mit DHL Express durch DHL als Verzollungsagent in den USA. Die Zahlung der fälligen Abgaben erfolgt gemäß des zwischen Versender und Empfänger vereinbarten "Incoterm" (International Commercial Terms). Dort ist festgelegt, wer für die Kosten und Risiken während des Transports von Waren verantwortlich ist - und eben wer für die Verzollung zuständig ist.
Bis zum Inkrafttreten der Executive Order gilt für Sendungen aus der Europäischen Union noch die derzeitige Regelung, dass Waren mit einem geringen Wert (bis 800 USD) ohne Zollgebühren in die USA importiert werden können. Mit den Änderungen werden alle Importe, außer rein private Sendungen mit Geschenken mit einem Wert von unter 100 USD, zum 29. August 2025 zollpflichtig. Die Regelungen gelten für die USA und Puerto Rico.
DHL verfolgt die weitere Entwicklung sehr genau und steht - gemeinsam mit seinen europäischen Partnern - in Kontakt mit den US-Behörden. Ziel des Unternehmens ist, den postalischen Warenversand in die USA so schnell wie möglich wieder aufzunehmen.

Alexander Edenhofer
Briefprodukte/ -dienstleistungen, Regulierung, Postpolitik, Elektromobilität, Bonn-Themen
DHL Group
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