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Archiv 2020

Ethische Standards für die Lieferanten von Deutsche Post DHL Group

Deutsche Post DHL Group hat das Thema Nachhaltigkeit in der Unternehmensvision "Strategie 2025" verankert. Der Konzern strebt danach, der bevorzugte Arbeitgeber, Anbieter und die beste Investition zu sein - und das auf nachhaltige Art und Weise. Der Konzern ist sich bewusst, dass sich seine Verantwortung für nachhaltiges Verhalten auch auf seine Lieferantenbasis erstreckt. Daher haben wir uns strenge ethische Standards gegeben, die uns bei unseren Geschäftspraktiken leiten.

Wir erwarten, dass alle unsere Lieferanten, einschließlich der Subunternehmer, d.h. alle Unternehmen, die mit einem Unternehmen oder einem Unternehmensbereich von Deutsche Post DHL Group Geschäfte machen, die gleichen ethischen Standards einhalten. Zu diesem Zweck hat der Konzern diesen Verhaltenskodex für Lieferanten (Supplier Code of Conduct, SCoC) erstellt, der die Mindeststandards für Geschäfte mit jedem Konzernunternehmen oder Unternehmensbereich festlegt. Werden Sie zertifizierter Lieferant, indem Sie unsere interaktive Schulung zum Verhaltenskodex für Lieferanten absolvieren.

Laden Sie den Verhaltenskodex für Lieferanten von Deutsche Post DHL Group als PDF herunter. Wählen Sie zwischen der deutschen sowie weiteren Sprachversionen.

Verhaltenskodex für Lieferanten - Versionen 2020

Inhalt

  • Der Lieferant hält sämtliche für sein Unternehmen geltenden Gesetze ein. Der Lieferant unterstützt die Grundsätze des "Global Compact" der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO sowie die Erklärung der International Labor Organization über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit ("Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work") in Übereinstimmung mit nationalen Gesetzen und Gepflogenheiten. Dies gilt insbesondere für:

    • Kinderarbeit: 
      Der Lieferant beschäftigt keine Kinder unter 15 Jahren. Wenn nationale Gesetze oder Regelungen es zulassen, dass Kinder zwischen 13 und 15 Jahren leichte Arbeit verrichten, darf dies auf keinen Fall gestattet werden, wenn der Minderjährige dadurch daran gehindert wird, der allgemeinen Schulpflicht oder Ausbildung nachzukommen oder die Beschäftigung seiner Gesundheit oder Entwicklung schadet. (Verweis: ILO Konvention 138(7)).
    • Zwangsarbeit: 
      Bei dem Lieferanten werden keine Zwangsarbeiter eingesetzt.
    • Vergütung und Arbeitszeiten: 
      Der Lieferant hält die jeweiligen nationalen Gesetze und Regelungen über Arbeitszeiten, Löhne und Gehälter und Arbeitgeberleistungen ein.
    • Diskriminierung: 
      Der Lieferant unterläßt jegliche Diskriminierung aufgrund Rasse, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Geschlecht.
  • Wir erwarten, dass unsere Geschäftspartner eine Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf hohem Niveau anstreben.

    Der Lieferant hält die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen ein und sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.

  • Der Lieferant ist auf Betriebsstörungen jeder Art vorbereitet (z.B. Naturkatastrophen, Terrorismus, Computerviren, Erkrankungen, Pandemien, Infektionskrankheiten), insbesondere verfügt er insoweit über Katastrophenpläne, um sowohl seine Mitarbeiter als auch die Umwelt vor den Auswirkungen etwaiger Katastrophen, die im Umfeld seines Betriebes entstehen, so weit möglich, zu schützen.

  • Der Lieferant beachtet die internationalen Antikorruptionsstandards, wie sie im "Global Compact" der Vereinten Nationen und in lokalen Antikorruptions- und -bestechungsgesetzen festgelegt sind. Insbesondere bietet der Lieferant Beschäftigten von Deutsche Post DHL Group keine Dienstleistungen, Geschenke oder Vorteile an, die das persönliche Verhalten der Beschäftigten hinsichtlich der Tätigkeit für das Unternehmen beeinflussen.

  • Der Lieferant hält alle geltenden Umweltgesetze, -regelungen und -standards ein und betreibt ein effizientes System zur Identifizierung und Beseitigung potenzieller Umweltgefahren.

    Wir erwarten, dass unsere Geschäftspartner bestrebt sind die Klimaschutzziele der Deutsche Post DHL Group (z.B. auch durch Bereitstellung entsprechender Daten zum Klimaschutz) durch die von ihnen zu liefernden Waren und Dienstleistungen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang erwarten wir von unseren Lieferanten auch, dass sie dem Klimaschutz in ihrer eigenen betrieblichen Tätigkeit angemessen Rechnung tragen, z.B. indem sie sich Klimaschutzziele setzen und diese entsprechend umsetzen.

  • Der Lieferant vermittelt die im Verhaltenskodex genannten und zuvor näher beschriebenen Grundsätze an seine Subunternehmer und sonstigen Geschäftspartner, die an der Lieferung von im Hauptvertrag beschriebenen Produkten und Dienstleistungen beteiligt sind. Der Lieferant regt diese Parteien dazu an, ihrem Handeln dieselben Standards zugrunde zu legen.

  • Deutsche Post DHL Group behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Anforderungen des Verhaltenskodex für Lieferanten nach angemessener Vorankündigung zu überprüfen. Deutsche Post DHL Group ermutigt seine Lieferanten, eigene verbindliche Leitlinien für ethisches Verhalten einzuführen.

    Der Lieferant bestärkt seine Lieferanten darin, die dieser Vereinbarung zugrunde liegenden ethischen Standards, Menschenrechte, Arbeitsschutz- und Umweltstandards im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten. Der Lieferant ist für seine eigene Lieferkette verantwortlich.

    Jeder Verstoß gegen die im Verhaltenskodex für Lieferanten genannten Verpflichtungen wird als wesentliche Vertragsverletzung seitens des Lieferanten betrachtet.