Am 21. April 1646 erlässt Kurfürst Friedrich Wilhelm eine Postordnung, die einen regelmäßigen Postdienst zwischen Berlin, Münster, Osnabrück, Kleve und Königsberg einrichtet. Anlass für dieses neue Dekret ist das Interesse des Kurfürsten, ständig über den aktuellen Stand der Friedensverhandlungen in Osnabrück und Münster, die den 30jährigen Krieg beenden sollen, unterrichtet zu werden.
Zugleich wird mit dem Erlass Privatpersonen, insbesondere Kaufleuten, das Recht eingeräumt, ihre Briefe mit der kurfürstlichen Post zu befördern. Der Kurfürst setzt sich damit über das vom Kaiser verliehene Reichspostmonopol der Generalpostmeister des Hauses von Thurn und Taxis hinweg.