Mit dem Poststrukturgesetz vom 1. Juli 1989 wird die ehemalige Deutsche Bundespost neu strukturiert ("Postreform I"). Folgende organisationsrechtliche bzw. ordnungspolitische Änderungen bringt die neue Struktur mit sich:
- Aufteilung der Deutschen Bundespost in die Sektoren Deutsche Bundespost Postdienst, Deutsche Bundespost
- Postbank und Deutsche Bundespost Telekom
- Trennung des hoheitlich/politischen Bereiches vom unternehmerisch/betrieblichen Bereich
- Etablierung von Vorständen und Aufsichtsräten der öffentlichen Unternehmen
- Schaffung eines Direktoriums, dem die Vorstandsvorsitzenden der drei Unternehmen angehören
- Einrichtung eines Infrastrukturrats beim zuständigen Ministerium
- Umwandlung der Kundenbeziehungen der Unternehmen von öffentlich-rechtlichen in privatrechtliche Vertragsverhältnisse
- Auflösung des Monopols für Telekommunikationsendgeräte