Die zweite Postreform tritt zum Jahresbeginn 1995 in Kraft. Sie ist überwiegend eine Verwaltungsreform. Die drei Postunternehmen werden in die privatrechtliche Rechtsform von Aktiengesellschaften überführt. Vorerst behält der Bund alle Aktien, private Anteilseigner werden aber grundsätzlich zugelassen. Ein Verkauf der Aktien soll erst langsam erfolgen. Der Bund behält die Aktienmehrheit für mindestens fünf Jahre.
Gleichzeitig wird die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation gegründet. Sie soll die Interessen des Bundes als Anteilseigner an den drei Aktiengesellschaften vertreten sowie Kontroll- und Koordinierungsaufgaben erfüllen. Die weiterhin notwendigen staatlichen Regulierungsaufgaben werden zunächst von einer Abteilung im Bundesministerium für Post und Telekommunikation (1997 aufgelöst) wahrgenommen. Die zweite Postreform ist geprägt von der Privatisierung und der Vorbereitung für weitere Liberalisierung auf den Postmärkten.
Die Deutsche Post steht am Anfang einer Entwicklung, die von einer staatlich kontrollierten, defizitären Behörde zum profitablen Global Player und schließlich zum weltweiten Logistiker Nummer eins führt.