Archiv 2016
Deutsche Post DHL Group ist ein globaler und multikultureller Konzern, der weltweit Brief-, Express- und Logistikdienstleistungen anbietet. Wir sind uns unserer Verantwortung gegenüber unseren Kunden, Aktionären, Beschäftigten und den Organisationen, in denen wir tätig sind, voll bewusst.
Daher haben wir für uns selbst strenge ethische Regeln aufgestellt, die uns bei unseren Geschäften leiten. Wir erwarten von unseren Lieferanten, also allen Unternehmen, die mit einem Unternehmen des Konzerns Deutsche Post DHL Group in Geschäftsbeziehung stehen, dass sie ihrem Handeln dieselben ethischen Grundsätze zugrunde legen.
Aus diesem Grund hat Deutsche Post DHL Group den Verhaltenskodex für Lieferanten erarbeitet, der Standards für die Geschäftsbeziehungen mit einem Unternehmen von Deutsche Post DHL Group setzt.
Laden Sie den Verhaltenskodex für Lieferanten von Deutsche Post DHL Group als PDF herunter. Wählen Sie zwischen der deutschen sowie 28 weiteren Sprachversionen.
Verhaltenskodex für Lieferanten - Versionen 2016
A-F
H-P
R-V
Inhalt
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Der Lieferant hält sämtliche für sein Unternehmen geltenden Gesetze ein. Der Lieferant unterstützt die Grundsätze des "Global Compact" der Vereinten Nationen, der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der UNO sowie die Erklärung der International Labor Organization über grundlegende Prinzipien und Rechte bei der Arbeit ("Declaration on Fundamental Principles and Rights at Work") in Übereinstimmung mit nationalen Gesetzen und Gepflogenheiten. Dies gilt insbesondere für:
- Kinderarbeit:
Der Lieferant beschäftigt keine Kinder unter 15 Jahren. Wenn nationale Gesetze oder Regelungen es zulassen, dass Kinder zwischen 13 und 15 Jahren leichte Arbeit verrichten, darf dies auf keinen Fall gestattet werden, wenn der Minderjährige dadurch daran gehindert wird, der allgemeinen Schulpflicht oder Ausbildung nachzukommen oder die Beschäftigung seiner Gesundheit oder Entwicklung schadet. (Verweis: ILO Konvention 138(7)). - Zwangsarbeit:
Bei dem Lieferanten werden keine Zwangsarbeiter eingesetzt. - Vergütung und Arbeitszeiten:
Der Lieferant hält die jeweiligen nationalen Gesetze und Regelungen über Arbeitszeiten, Löhne und Gehälter und Arbeitgeberleistungen ein. - Diskriminierung:
Der Lieferant unterläßt jegliche Diskriminierung aufgrund Rasse, Religion, Behinderung, Alter, sexueller Orientierung oder Geschlecht.
- Kinderarbeit:
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Wir erwarten, dass unsere Geschäftspartner eine Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auf hohem Niveau anstreben.
Der Lieferant hält die geltenden Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen ein und sorgt für ein sicheres und gesundheitsförderliches Arbeitsumfeld, um die Gesundheit der Beschäftigten zu erhalten und Unfälle, Verletzungen sowie arbeitsbedingte Erkrankungen zu vermeiden.
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Der Lieferant ist auf Betriebsstörungen jeder Art vorbereitet (z.B. Naturkatastrophen, Terrorismus, Computerviren, Erkrankungen, Pandemien, Infektionskrankheiten), insbesondere verfügt er insoweit über Katastrophenpläne, um sowohl seine Mitarbeiter als auch die Umwelt vor den Auswirkungen etwaiger Katastrophen, die im Umfeld seines Betriebes entstehen, so weit möglich, zu schützen.
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Der Lieferant beachtet die internationalen Antikorruptionsstandards, wie sie im "Global Compact" der Vereinten Nationen und in lokalen Antikorruptions- und -bestechungsgesetzen festgelegt sind. Insbesondere bietet der Lieferant Beschäftigten von Deutsche Post DHL Group keine Dienstleistungen, Geschenke oder Vorteile an, die das persönliche Verhalten der Beschäftigten hinsichtlich der Tätigkeit für das Unternehmen beeinflussen.
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Der Lieferant hält alle geltenden Umweltgesetze, -regelungen und -standards ein und betreibt ein effizientes System zur Identifizierung und Beseitigung potenzieller Umweltgefahren.
Wir erwarten, dass unsere Geschäftspartner bestrebt sind die Klimaschutzziele der Deutsche Post DHL Group (z.B. auch durch Bereitstellung entsprechender Daten zum Klimaschutz) durch die von ihnen zu liefernden Waren und Dienstleistungen zu unterstützen. In diesem Zusammenhang erwarten wir von unseren Lieferanten auch, dass sie dem Klimaschutz in ihrer eigenen betrieblichen Tätigkeit angemessen Rechnung tragen, z.B. indem sie sich Klimaschutzziele setzen und diese entsprechend umsetzen.
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Der Lieferant vermittelt die im Verhaltenskodex genannten und zuvor näher beschriebenen Grundsätze an seine Subunternehmer und sonstigen Geschäftspartner, die an der Lieferung von im Hauptvertrag beschriebenen Produkten und Dienstleistungen beteiligt sind. Der Lieferant regt diese Parteien dazu an, ihrem Handeln dieselben Standards zugrunde zu legen.
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Deutsche Post DHL Group behält sich das Recht vor, die Einhaltung der Anforderungen des Verhaltenskodex für Lieferanten nach angemessener Vorankündigung zu überprüfen. Deutsche Post DHL Group ermutigt seine Lieferanten, eigene verbindliche Leitlinien für ethisches Verhalten einzuführen.
Der Lieferant bestärkt seine Lieferanten darin, die dieser Vereinbarung zugrunde liegenden ethischen Standards, Menschenrechte, Arbeitsschutz- und Umweltstandards im Rahmen der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen einzuhalten. Der Lieferant ist für seine eigene Lieferkette verantwortlich.
Jeder Verstoß gegen die im Verhaltenskodex für Lieferanten genannten Verpflichtungen wird als wesentliche Vertragsverletzung seitens des Lieferanten betrachtet.